Bauherren, Immobilienkäufer oder Käufer von Grundstücken in Hessen werden vom Land mit der Grunderwerbsteuer zur Kasse gebeten. Das Bundesland zählt mit einem Steuersatz von 6% sogar zum oberen Drittel was die Steuerhöhe betrifft. Mit unserem Rechner können Sie für einen realen oder geplanten Immobilienkauf die Grunderwerbsteuer für Hessen berechnen.
Wenn Sie beispielsweise eine Gebrauchtimmobilie mit einem Kaufpreis von 550.000 Euro erwerben, werden dafür 33.000 Euro Grunderwerbsteuer fällig. Die Steuer wird für alle Immobilientransaktionen von Privatkäufern fällig. Lediglich wenn der Kaufwert des Grundstücks 2.500 Euro oder weniger kosten, fällt diese Verkehrssteuer nicht an. Steuerbefreit ist auch der Erwerb von einem Ehegatten.
Bald geringerer Grunderwerbsteuersatz in Hessen?
Besser kömmen dagegen Immobilienkäufer in Bayern davon, hier beträgt der Grunderwerbsteuersatz nur 3,5%. Bauherren sollten beim Hauskauf bei der Baufinanzierung immer auch die Nebenkosten berücksichtigen. Trotz günstiger Bauzinsen wird dieser Posten regelmäßig von den Käufern unterschätzt.
Auch in Hessen, gibt es von einigen Parteien die Bestrebung, den Grunderwerbsteuersatz zu senken oder zu reduzieren. So fordert etwas die FDP einen Freibetrag bei der Grunderwerbssteuer.
Auch die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände fordert eine Reduktion der Steuersätze:
„Die nächste Regierungskoalition in Hessen sollte die Grunderwerbsteuer ab 2019 von 6 wieder auf 3,5 Prozent senken. Dies sollte schrittweise bis 2023 erfolgen. Damit würde Hessen einen konkreten Beitrag gegen die staatliche Verteuerung von Häusern, Wohnungen, Grundstücken, Büroflächen und Gewerbeimmobilien leisten und einen Teil seiner Haushaltsüberschüsse an Bürger und Betriebe zurück geben. Damit würde das Niveau des Nachbarlandes Bayern erreicht, das Hessen durch Steuererhöhungen in 2013und 2014 verlassen hat.“