Die besten Zinsen für Ihr Geld – hier im Vergleich 2022

Zinsen - der Vergleich: wo gibt es hohe Zinsen?Sie sind auf der Suche nach den top Zinsen? Der Begriff Zinsen ist umgangssprachlich laut Definition der Geldbetrag, den ein Gläubiger von einem Schuldner für die Überlassung von Kapital für einen bestimmten Zeitraum erhält. Ein Beispiel: Von der Bank (Schuldner) erhalten Sie (Gläubiger) Zinsen für Ihr Festgeld.

Für den Sparer ist bei der Geldanlage nicht nur der Zins wichtig, sondern auch die Inflationsrate. Denn real ergibt sich sein Gewinn vor Steuern durch Zins minus Inflationsrate. Die Inflationsrate liegt momentan bei rund 1%.

Zinsen Deutschland und Euro Zinsen: Da sind günstige Zinsen auf Guthaben besonders wichtig. Denn neben der Geldentwertung greift auch noch der Staat mit der Abgeltungssteuer zu und nimmt sich seine 25% von den Zins Einnahmen. Mit Geld Zinsen verdienen ist eine Kunst.

Inhalt

Daher stellt sich die Frage, wo gibt es hohe Zinsen?

Aktuell gibt es auf Tagesgeld und auf Festgeld, das von Banken mit deutscher Einlagensicherung vergeben wird, bei den besten Anbietern  0,1% – 1,5 %, Tendenz: kaum Veränderungen.

 

           Tagesgeld in der Spitze 0,1 %               Festgeld laufzeitabhängig bis 1,5 %

Wer beste Zinsen für sein Kapital möchte, kommt um einen Vergleich nicht umhinDoch daran wird sich vermutlich nicht so schnell etwas ändern, denn die Europäische Zentralbank wird die Leitzinsen nicht vor Ende 2019 anheben, wenn überhaupt. Und dann werden die Banken auch aufgrund der neuen Eigenkapitalanforderungen die Tagesgeld Zinsen für die Kunden stabil belassen. Daaher ist in diesem Jahr nicht mit großen Sprüngen bei den Zinsen zu rechnen.

Der aktuelle Zinstrend, unserer Zins Prognose lautet: Der Zins auf Tagesgeld und Festgeld wird am Jahresende vermutlich auf dem aktuellen Niveau liegen.

Aktuelle Prognosen und Trends zu Zinsen finden Sie hier.
Der Anleger sollte aber nicht nur auf den Zinssatz achten, in Krisenzeiten an den Finanzmärkten ist auch die Sicherheit des Guthabens wichtig. Oft sind gerade die Anbieter mit den höchsten Zinsen ausländische Banken, die nur begrenzte Sicherheit für das angelegte Geld bieten. Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema Einlagensicherung.

Geben sie sich nicht mit niedrigen Zinsen zufrieden!

Unser Zinsen Tipp: Sparer, die einen längerfristigen Anlagehorizont haben und ihr Kapital relativ risikolos anlegen möchten, sollten das Geld auf einem Tagesgeldkonto bei Banken die den deutschen Einlagensicherungssystemen angehören parken. Der Grund: Die Zinsen unterscheiden sich aktuell zwischen Tagesgeld und Festgeld kaum. Mit steigenden Zinsen lohnt sich wieder die Anlage in Festgeld.

Bauherren oder alle die in Erwägung ziehen, demnächst zu bauen, sollten überlegen, ob Sie die in 2017 angebotenen Niedrigzinsen von unter 1,4% nicht nutzen, um einen langfristigen Baukredit jetzt zum Festzins abzuschließen. Aktuelle Immobilienkredit-Zinsen lassen sich auf vielen Internetseiten kostenlos vergleichen. Noch ist die Inflationsrate niedrig, doch die Staaten können vermutlich einen Teil ihrer Schulden nur über Inflation abbauen……Der Vorteil aller Schuldner (=Kreditnehmer) ist aber eine hohe Inflation.

Auf dem Sparbuch gibts nix

Das Geld auf dem Sparbuch bringt nur niedrige Zinsen. Mit der Abgeltungssteuer nimmt sich der Staat nochmals mindestens 25% von der Rendite. Da bekommt die Suche nach hohen Zinsen wirklich einen Sinn.

Gute Zinsen Tip: Bei bei einer guten Geldanlage ist neben dem Zinssatz auch die Sicherheit und die Laufzeit des festgelegten Geldes wichtig. Denn wer nur auf hohe Zinsen schielt, kann in der aktuellen Finanzkrise auch schnell Geld verlieren (siehe die Verstaatlichung der Kaupthing Bank). Deshalb lieber höchste Zinsen bei deutschen Banken mit Einlagensicherung suchen.

Im Zeichen des Abschwungs werden hohe Zinsen auf das Guthaben immer wichtiger. Da das frei verfügbare Einkommen für die meisten in den nächsten Jahren spürbar geringer werden wird, kommt den Zinsen wieder eine größere Bedeutung zu. Die Inflationsrate ist hoch und da verliert das Geld schon von allein an Wert. Da sind hohe Zinsen auf Guthaben besonders wichtig. Denn neben der Geldentwertung greift auch noch der Staat mit der Abgeltungssteuer zu und nimmt sich seine 25% von den Zins Einnahmen. Daher stellt sich die Frage, wo gibt es hohe Zinsen?

Keine Zinsanhebungen in Aussicht

Auch die Bundesbank sieht die Entwicklung der Niedrigzinsen zum Teil mit Besorgnis, denn Kreditinstitute leiden unter der engen Zinsmarge, Verbraucher büßen mit Kapitalentwertung und es entstehen an den Märkten Vermögenspreisblasen. Dies ist beispielsweise bei Immobilien in den Großstädten und bei Aktien offensichtlich.

Fazit: hohe Zinsen wird es in Deutschland in absehbarer Zeit nicht wieder geben. Hintergrund ist die unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklung in der Europäischen Union. Deshalb wird die EZB die Leitzinsen noch lange nicht anheben.

Besteuerung

Wie Zinsen für andere Kapitalanlagen auch unterliegen die Zinsen, die durch eine Geldanlage auf einem Tagesgeldkonto erzielt werden, der Besteuerung. Diese Besteuerung der Tagesgeldzinsen erfolgt auch dann, wenn ein deutscher Anleger sein Kapital bei der Filiale eines Kreditinstituts mit Hauptsitz im Ausland angelegt hat.

Abgeltungssteuer

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung gelten die Tagesgeldzinsen als Einnahmen. Darauf erhebt der Staat sei dem Jahr 2009 eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 %. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer und wird direkt von der kontoführenden Bank an das zuständige Finanzamt abgeführt. Zusätzlich werden 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Summe der Abgeltungssteuer berechnet, wodurch sich für den Sparer eine gesamte Steuerbelastung von 26,375 % ergibt. Anleger, die außerdem kirchensteuerpflichtig sind, werden darüber hinaus mit 8 % beziehungsweise 9 % Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer belastet. Sobald Tagesgeldzinsen mit der Abgeltungssteuer versteuert wurden, gilt die Steuerpflicht des Sparers als erfüllt und die Zinsen müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung des Anlegers erfasst werden. Die Zinserträge dürfen nicht durch tatsächlich angefallene Werbungskosten oder durch einen Werbungskostenpauschbetrag gemindert werden. Der persönliche Steuersatz des Steuerpflichtigen spielt bei der Berechnung der Abgeltungssteuer keine Rolle. Die Abgeltungssteuer beträgt immer 25 %, unabhängig von der Höhe der Zinserträge oder von der der Höhe der angelegten Summe.

Sparer-Pauschbetrag

Nach dem geltenden Einkommensteuergesetz muss nicht jede Zinseinnahme versteuert werden. Der Staat gesteht jedem Sparer einen Höchstbetrag an Zinsen zu, für den keine Steuern gezahlt werden müssen. Bis zum 31.12.2008 wurde dieser Höchstbetrag Sparerfreibetrag genannt. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer am 01.01.2009 wurde der Sparerfreibetrag durch den Sparer-Pauschbetrag ersetzt. Die Höhe des Freibetrages blieb bei Ledigen bei insgesamt 801,00 Euro pro Jahr bestehen. Der Betrag setzt sich aus 750,00 Euro pro Jahr an Zinserträgen und an Dividendengutschriften zuzüglich einer Werbungskostenpauschale von 51,00 Euro zusammen.  Bei dem Sparerfreibetrag konnte der Anleger auch Werbungskosten für seine Geldanlagen geltend machen, die über den Betrag von 51,00 Euro hinausgingen. Diese Möglichkeit ist mit dem Sparer-Pauschbetrag nicht mehr gegeben. Stattdessen gilt für jeden Anleger ein maximaler Freibetrag von 801,00 Euro pro Jahr beziehungsweise von 1.602,00 Euro für Ehepaare. Allerdings kann auch ein Ehepartner alleine den gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von 1.602,00 Euro für sich nutzen.

Freistellungsauftrag

Der Freibetrag im Rahmen des Sparer-Pauschbetrages wird den Anlegern nicht automatisch gewährt. Um zu verhindert, dass auf Zinserträge Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer gezahlt werden müssen, ist der Anleger verpflichtet, vor der Zinszahlung bei der kontoführenden Bank einen sogenannten Freistellungsauftrag einzureichen. Wird dies versäumt, ist das Kreditinstitut verpflichtet, auf jede Zinszahlung Steuern an das zuständige Finanzamt abzuführen, unabhängig von der Höhe der Zinserträge. Der Anleger hat aber in diesem Fall die Möglichkeit, eine Erstattung der zu viel gezahlten Steuern im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung zu beantragen. Der Gesamtbetrag des Sparer-Pauschbetrages von 801,00 Euro beziehungsweise von 1.602,00 Euro bei Ehepaaren kann auf mehrere Banken aufgeteilt werden. Der Sparer muss nur darauf achten, dass er mit allen erteilen Freistellungsaufträgen den für ihn gültigen Höchstbetrag nicht überschreitet. Sobald allerdings die Zinserträge und die Dividendeneinnahmen eines Anlegers den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, müssen in der Regel für die Erträge oberhalb der Höchstgrenze Steuern gezahlt werden. Verfügt der Anleger aber ansonsten nur über ein sehr niedriges oder über gar kein Einkommen, kann er sich durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung von der Steuerzahlung befreien lassen.

Nichtveranlagungsbescheinigung

Die Nichtveranlagungsbescheinigung, abgekürzt auch NV-Bescheinigung genannt, wird für Anleger ausgestellt, die über kein eigenes Einkommen oder nur über sehr geringe Einkünfte verfügen. Wegen der geringen Einnahmen werden diese Personenkreise nicht zur Einkommensteuer veranlagt. Trotz des geringen Einkommens kann der Sparer über Zinseinnahmen verfügen, die den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Wenn die Summe der Einkünfte und der Zinserträge den Grundfreibetrag nicht überschreitet, ist die Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung ratsam, um zu verhindern, dass für den Teil der Kapitalerträge, die oberhalb des Sparer-Pauschbetrages liegen, Steuern gezahlt werden müssen. Der Antrag auf die Bescheinigung wird bei dem zuständigen Finanzamt gestellt. Der Anleger muss für jedes Kreditinstitut, bei dem er über Geldanlagen verfügt, eine separate Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, da die Bescheinigung den Banken und Sparkassen im Original vorliegen muss. Mit Einreichung der Nichtveranlagungsbescheinigung verzichten die kontoführenden Banken für die Dauer von drei Jahren auf die Abfuhr der Kapitalertragssteuer an das Finanzamt. Dabei spielt die Höhe der Zinserträge keine Rolle. Ein zusätzlicher Freistellungsauftrag muss bei Vorliegen einer Nichtveranlagungsbescheinigung nicht mehr eingereicht werden. Wenn ein im Inland steuerpflichtiger Privatkunde im Laufe eines Kalenderjahres seiner Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegt, erhält er eventuell in dem Jahr gezahlte Steuern auf Kapitalerträge zurückerstattet. Diese Rückzahlung gilt aber nur bei im Inland steuerpflichtigen Privatkunden, für alle anderen Anleger hat die Nichtveranlagungsbescheinigung erst an dem Tag Gültigkeit, an dem sie dem Kreditinstitut vorgelegt wird. Wenn sich nach Ablauf der Gültigkeit der Nichtveranlagungsbescheinigung, also nach drei Jahren, nichts an den Einkommensverhältnissen des Sparers geändert hat, muss er die Nichtveranlagungsbescheinigung erneut bei dem zuständigen Finanzamt beantragen.

Unterschiedliche Besteuerung von Privatkonten und Geschäftskonten

Privatpersonen müssen für Zinserträge auf einem Tagesgeldkonto keine Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer zahlen, wenn sie einen Freistellungsauftrag vorlegen und wenn sich die Zinserträge innerhalb des Sparer-Pauschbetrages bewegen oder wenn sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen. Die Besteuerung von Zinserträgen auf Geschäftskonten läuft hingegen anders ab. Wenn ein Unternehmer auf seinem geschäftlichen Tagesgeldkonto Zinserträge erzielt, stellen diese Zinsen Kapitalerträge nach Paragraf 43 Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) dar. Für diese Kapitalerträge auf Geschäftskonten gibt es keine Befreiung von der Zahlung der Kapitalertragssteuer. Daher führen die Banken und Sparkassen in diesem Fall die Steuer an das zuständige Finanzamt ab. Allerdings hat bei Geschäftskonten natürlicher Personen die Zahlung der Kapitalertragssteuer keine abgeltende Wirkung, sondern sie wird als Steuervorauszahlung angesehen. Die Zinsen, die ein Unternehmer auf einem geschäftlichen Tagesgeldkonto erzielt, unterliegen, wie die übrigen Betriebseinnahmen auch, in voller Höhe der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer.

Die Versteuerung von Startguthaben

Wenn ein Anleger bei der Eröffnung eines Tagesgeldkontos von dem kontoführenden Kreditinstitut ein Startguthaben für die Kontoeröffnung erhält, gilt dieses Startguthaben nicht als eine Zinszahlung. Es handelt sich vielmehr um eine Prämie, für die keine Abgeltungssteuer gezahlt werden muss. Es ist aber dass nur ein Höchstbetrag von 256,00 Euro pro Jahr an Prämien steuerfrei. Sobald dieser Höchstbetrag überschritten wird, müssen für die gesamte Prämienzahlung Steuern gezahlt werden.

Hier finden Sie unsere Zinsprognosen und Zins Tipps.

Wann kommt die Zinswende?

Deutsche Senioren, gerade die Freunde von Tagesgeldern und Termingeldern, sehen seit einigen Jahren bei den Zinsen nur eine Tendenz. Der Weg der Zinskurve zeigt nach unten. Was bedeutet dies für ältere Sparer, die den festverzinslichen Einlagen treu bleiben wollen oder den Weg auf das Börsenparkett nach wie vor scheuen? Zunächst einmal stellt sich die Frage, wie sich die Zinsen in naher Zukunft entwickeln könnten, und um diese Frage zu beantworten, welches sind die Faktoren, die darauf Auswirkung haben.

Die Konjunktur – ein Teufelskreis

Italien und die Iberische Halbinsel ist das nächste Sorgenkind der EZB und wesentlicher Einflussfaktor dafür, dass deutsche Anleger immer noch durch das Tal der Tränen laufen müssen. In Italien, Spanien und Portugal ist die Phase der Stagnation, dem Vorläufer der Deflation erreicht. Die weitverbreitete Arbeitslosigkeit gerade unter den jungen Spaniern ist einer der Hauptkrisenherde. Sind es in Deutschland die jungen Menschen, die gerade im Bereich der Unterhaltungselektronik zu den wichtigsten Konsumgruppen zählen, fehlt es dem spanischen Pendant an den dafür notwendigen finanziellen Mitteln.

Es fehlen aber nicht nur die notwendigen konjunkturellen Impulse in weiten Teilen Europas, es fehlt das Geld für Investitionen und Konsum. Unternehmen, die Mitarbeiter entlassen müssen, kürzen deren Kaufkraft. Dies führt zu einem Mangel an Absatz, was wiederum das Preisgefüge nach unten treibt. Die befürchtete Inflation in Deutschland ist nur einem geringen tatsächlichen Kaufkraftverlust zum Ende des Jahres 2020 gewichen. Wirtschaftspolitisch ist eine Inflationsrate von leicht unter zwei Prozent ein Indikator für ein gesundes Wirtschaftswachstum. Um diesen Korridor jedoch wieder zu erreichen, müsste die Nachfrage steigen, die wiederum zu einem leichten Preisanstieg führt. Ein Nachfrageanstieg wird wiederum durch mehr Kaufkraft in der Bevölkerung erzielt, was allerdings eine höhere Beschäftigungsrate voraussetzt. Eine höhere Beschäftigungsrate wird allerdings erst notwendig, wenn Unternehmen verstärkt investieren. Investitionen setzen Gelder voraus, und wenn diese mangels Nachfrage nicht erwirtschaftet werden, sollen im Sinne von Mario Draghi und seinen Kollegen aus dem Zentralbankrat die Banken diese Gelder bereitstellen.

Wo sind sie, die Banken?

Die EZB hat im Spätherbst des Jahres 2013 laut darüber nachgedacht, die europäischen Geldhäuser durch negative Zinsen auf deren Einlagen bei den Zentralbanken abzustrafen. Inzwischen sind die Zinsen vollumfänglich abgeschafft.

So stellt sie weiter billiges Geld wie noch nie zur Verfügung, die Mittler zwischen Politik und produzierendem Gewerbe, die Kreditinstitute, machen allerdings alles andere als Vermitteln. Auch die deutsche Bundesbank sieht die Niedrigzinspolitik inzwischen mit wachsender Sorge. Und eine Besserung ist nach wie vor nicht in Sicht: Die EZB bekräftigt immer wieder, die Leitzinsen für eine unbestimmte Zeit auf dem aktuellen oder sogar noch niedrigeren Niveau festzuschreiben.

Das für den Konjunkturanschub billige Geld liegt auf den Zentralbankkonten der Geldhäuser aus Angst, es könnten Darlehen ausgereicht werden Die Ursprungsaufgabe der Banken war es, Spareinlagen entgegenzunehmen und darauf einen Zins zu zahlen, die nicht mehr zurückgeführt werden. Auf der anderen Seite wurden diese Einlagen als Kredite wieder weitergegeben und ein höherer Zins dafür verlangt – ein einfaches und einleuchtendes Geschäftsmodell. Solange Banken aber keine Kredite vergeben, um damit Geld zu verdienen, können die Sparer auf der anderen Seite auch keine entsprechenden Renditen auf ihre Einlagen erwarten. Die großen Geldhäuser schaffen es immer wieder, in die Negativschlagzeilen zu rutschen. Vorwürfe der Kursmanipulationen bei Gold und Interbankenzinsen, Strafen durch die EZB aufgrund der Kreditblockaden – Europa bräuchte an dieser Stelle Banken, die sich ihrer Verantwortung und nicht nur der eigenen Investoren und deren Renditestreben bewusst sind.

Was heißt das alles für Senioren, die sparen möchten?

Vor dem Hintergrund, dass sich die Situation in den nächsten Jahren innerhalb der EU nicht schlagartig ändern wird, werden auch die deutschen Anleger nicht mit sprunghaft steigenden Zinsen für Tagesgeld, Festgeld oder dem Sparbuch rechnen können. Selbst eine Initialzündung in den Krisenländern würde noch eine längere Vorlaufphase bedürfen, bevor es zu einer Umkehr am Zinsmarkt kommt. Die Konsequenz bedeutet, dass Anleger nach wie vor

  • Festgeldvergleiche nutzen sollten, um die besten Anbieter herauszufiltern,
  • Anlagen so aufteilen, dass maximal 100.000 Euro pro Institut angelegt sind, um den geplanten Haftungsregularien durch die EU entgegenzuwirken, und
  • Berücksichtigen, dass jährlich zahlbare Zinsen aufgrund der Besteuerung in der Summe rentabler sind, als eine Abgeltungssteuer, die am Laufzeitende die kumulierten Zinsen trifft.

Es sind im mittelfristigen Bereich bei Termingeldern Renditen möglich, welche zumindest leicht über der Inflationsrate in Deutschland liegen. Die aktive Nutzung eines Termingeldvergleichs beschert keine utopischen, aber solide Zinsen für ein faktisch risikofreies Investment. Die Topanbieter ermöglichen nach wie vor ihren Kunden eine Geldanlage, welche diesen nach Abzug der Steuern und inflationsbereinigt eine schwarze Null beschert. Die Mühe des Vergleichs lohnt sich.

Bieten sich Alternativen?

Konservative Anleger und darunter fällt sicherlich der größte Teil der über 60zigjährigen Investoren, die ihren Einlagen die Treue halten wollen, schielen schon einmal über den Zaun in Richtung Börse. Natürlich bieten sich konservative Aktien immer als Alternative an. Im Bereich der kalkulierbaren Renditen, welche das Tagesgeld so attraktiv machen, sind sie jedoch keine Option. Gleiches gilt für das angeblich so leicht verdiente Geld mit binären Optionen und Devisen. Glaubt man der Werbung der Broker, sind Renditen von 80 Prozent innerhalb weniger Minuten die Regel. Hinterfragt man diese Form der Geldanlage allerdings, sind die Erträge alles andere als sicher, auf mögliche Totalverluste wird im ganz klein Gedruckten hingewiesen. Was bleibt, ist Geduld und die tägliche Analyse der Einlagenzinsen getreu dem Motto „Schuster, bleib bei deinen Leisten.“

Online Publizierung in der Physik wird zur Finanzierungsfrage

Über Sponsoring finanzieren sich heute viel wissenschaftliche Publikationen auch in der Physik. Aufgrund der geringen Zinsen fließt aber inzwischen weniger Geld aus Stiftungsvermögen.

Das Kostenmanagement hat auch in der Wissenschaft Einzug gehalten. Und zwar nicht erst seit heute. Schon im Zusammenhang mit der Ausschreibung der Elite Universitäten im Rahmen der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern rückte auch der Begriff Kostenreduzierung stärker in den Fokus von Professoren und Universitätsführung. Davon sind in immer stärkeren Maß auch die wissenschaftlichen Verlage betroffen.

Die Physik hat aufgrund Ihrer Bedeutung in der Wissenschaft und ihrer Dynamik was die Forschungsergebnisse sowohl für die Community als auch für die angewandte Wirtschaftsintegration betrifft, seit jeher eine führende Rolle in der Onlinepublizierung eingenommen. Nicht umsonst ist die Keimzelle des Internets physikalischen Ursprungs.

Hintergrund für den öffentlichen online Zugriff (Open Access) war die lange Dauer zwischen der Einsendung des Artikelmanuskripts über das zeitaufwendige Peer Review bis endlich zur Veröffentlichung. Licht konnten so 1 bis 2 Jahre vergehen, bis der Artikel in einer der angesehenen Fachzeitschriften wie „Physik in unserer Zeit“, „Advances in Physics“ oder Physical Review publiziert war.

Die Finanzierung wissenschaftlichen Zeitschriften erfolgte lange über Autorengebühren

Die Finanzierung der Zeitschriften erfolgte häufig über Autorengebühren, wie beispielsweise bei dem „New Journal of Physics“. Inzwischen gibt es Probleme bei der Finanzierung der Zeitschriften, eigentlich handelt es sich um ein Problem der Bibliothekenfinanzierung (Botz 2006).

Die Zeitschriften finanzierten sich wesentlich über Autorenbeiträge und Mitgliedsbeiträge. Inzwischen besteht aber ein enormer Kostendruck und genau wie bei den Printmedien wird rationalisiert. Deshalb weichen viele Verlage auf ein Sponsoring aus, um die Kosten breiter zu streuen und überhaupt decken zu können. Die Finanzkrise erleichtert die finanzielle Abwicklung sämtlicher Publikationsprozesse natürlich in keiner Weise.

Die Zuwendungen durch Stiftungen sinken aufgrund der geringen Zinsen

Gerade im Sponsoring stammen finanzielle Mittel aus Stiftungen, die Zuwendungen aus den Zinsen ihres Stiftungskapitals erwirtschaften. Die Zinsen sind allerdings in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Dies betrifft weite Teile der westlichen prosperierenden Wirtschaftsnationen. Infolgedessen gehen die Zuwendungen (Sponsoring) in ihrer Höhe zurück. Da Stiftungen ihr Stiftungsvermögen aufgrund der Gründersatzung konservativ anlegen müssen, werden große Teile in Anleihen, Tagesgeld und Festgeld und nur zu geringeren Teilen in Aktienfonds investiert. Ganz im Gegensatz zu manchen amerikanischen Stiftungen, die auch in Private Equity und Hedgefonds das Stiftungsvermögen oder Teile davon eingebracht haben. Oder die deutsche Harvard Business School Foundation, die mit dem Stiftungsvermögens über die DWS in dem „DVGStiftungsfonds“ investiert ist.

Botz, Georg W. (2006): New Journal of Physics. The open access journal for physics. In: Ertmann, Dietmar (Hrsg.). Bibliothek in der Kostenkrise, Weimar: Bauhaus-Univ., Univ.-Verl.

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Literatur

Daten zu verschiedenen Zinssätzen bei der Bundesbank

EZB – Zinsentwicklung