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Welche Aufwendungen & Kosten können als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art bei der Steuer abgesetzt werden?
Im Gegensatz zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art, können bei den außergewöhnlichen Belastungen besonderer Art die Aufwendungen nur bis zu einem vom Gesetzgeber festgelegte Höchstbetrag bzw. Pauschbetrag steuerlich geltend gemacht werden.
Typische, von den Finanzämtern anerkannte außergewöhnliche Belastungen sind:
- Aufwendungen für Unterhalt an Angehörige
- Aufwendungen für die Unterbringung in Altersheimen oder Pflegeheimen
- Pauschbeträge für Behinderte
- Besondere Kosten für die Berufsausbildung eines Kindes
- Kosten für die Kinderbetreuung
- Pauschbetrag für die Betreuung von pflegebedürftigen Personen
- Kosten für eine Haushaltshilfe
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