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Welche Geldanlage ist durch die Einlagensicherung gesichert?
In turbulenten Zeiten auf den Finanzmärkten bekommt die Frage nach der Sicherheit von investiertem Geld eine große Bedeutung zu. Was ist alles im Fall einer Insolvenz meiner Bank gesichert?
Im Ernstfall, also wenn die Bank, bei der Sie Geld angelegt oder ein Depot unterhalten insolvent wird und der Entschädigungsanspruch rechtlich festgestellt ist, sind nur die Einlagen durch die Einlagensicherung gesichert. Allerdings nicht immer in voller Höhe, je nach dem, welche Einlagensicherung bei Ihrer Bank greift (ob gesetzliche Einlagensicherung, freiwillige Einlagensicherung, Unterschiede bestehen auch zwischen der Einlagensicherung bei deutschen Banken und solchen mit Hauptsitz im Ausland).
Zu den Einlagen gehören:
- Einlagen auf dem Girokonto
- Einlagen auf dem Festgeldkonto
- Einlagen auf dem Sparbuch
- Einlagen auf einem Sparbrief
- Einlagen auf einem Tagesgeldkonto
Investmentfonds und Indexzertifikate etc. sind dagegen keine Einlagen.
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