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Erklärung & Begriff von Sondervermögen bei Fondsgesellschaften & Investmentgesellschaften
Viele Anleger kaufen Fonds anstelle von Einzelinvestments wie z.B. einzelne Aktien. Dabei ist den wenigsten bekannt, dass Ihre erworbenen Anteilsscheine an einem Fonds rechtlich Sondervermögen darstellen.
Die Definition des Begriffs Sondervermögen ist: Das Kapital, dass von einer Fondsgesellschaft für einen bestimmten Fonds gehalten wird und getrennt vom übrigen (eigenen) Kapital der Gesellschaft aufbewahrt bzw. verwaltet werden muß. Der Wert des Sondervermögens entspricht dabei dem aktuellen Fondswert, also dem tagesgültigen Rücknahmepreis an der Börse für die Summe aller Fondsanteile.
Wichtig ist auch, dass eine Fondsgesellschaft für jeden Fonds, den sie auflegt, ein eigenes Sondervermögen bilden muß und es getrennt von anderen Sondervermögen verwaltet.
Das Sondervermögen ist im Fall einer Insolvenz der Investmentgesellschaft geschützt. Daher muß dieses Kapital eigenständig verwaltet werden.
Im Gegensatz zu Fonds, handelt es sich bei Zertifikaten nicht um Sondervermögen.
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