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Die Versicherungspflichtgrenze

 

 

 

Welche Bedeutung hat der Begriff Versicherungspflichtgrenze?

Die Definition für den Begriff Versicherungspflichtgrenze ist: Das Jahresbruttoentgelt, bis zu dem ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Wer ein Bruttoeinkommen bis oder unterhalb dieser Verdienst Grenze bezieht, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung zwangsversichert und kann nicht in die private Krankenversicherung wechseln

Die Versicherungspflichtgrenze wird auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet. Die Höhe wird jährlich von der Bundesregierung neu festgesetzt.

Die Versicherungspflichtgrenze betrug 2008 = 48150 Euro

2009: beträgt die Versicherungspflichtgrenze 2009 = 48.600 Euro bzw. 4.050 Euro monatlich

Von der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu unterscheiden ist die Beitragsbemessungsgrenze.

 

 

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