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Die Versicherungspflichtgrenze
Welche Bedeutung hat der Begriff Versicherungspflichtgrenze?
Die Definition für den Begriff Versicherungspflichtgrenze ist: Das Jahresbruttoentgelt, bis zu dem ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Wer ein Bruttoeinkommen bis oder unterhalb dieser Verdienst Grenze bezieht, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung zwangsversichert und kann nicht in die private Krankenversicherung wechseln
Die Versicherungspflichtgrenze wird auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet. Die Höhe wird jährlich von der Bundesregierung neu festgesetzt.
Die Versicherungspflichtgrenze betrug 2008 = 48150 Euro
2009: beträgt die Versicherungspflichtgrenze 2009 = 48.600 Euro bzw. 4.050 Euro monatlich
Von der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu unterscheiden ist die Beitragsbemessungsgrenze.
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