Steuerklasse – Welche Wahl haben Sie?

SteuerklasseEin leidiges Thema für alle Arbeitnehmer: Was geht vom Bruttolohn an Steuern an das Finanzamt ab. Ein Faktor, der wesentlich durch den Familienstand bestimmt wird ist ausschlaggebend:
Die Definition des Begriffs Steuerklasse ist: Eine Klassifizierung unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer in eine Lohnsteuergruppe nach dem Einkommensteuergesetz.

In Deutschland gelten nach dem Einkommensteuergesetz für Arbeitnehmer verschiedene Lohnsteuerklassen. Die Steuerklasse bestimmt wesentlich mit, wie viel dem Erwerbstätigen staatlicherseits an Abgaben vom Bruttolohn abgezogen werden und welcher Betrag schließlich netto auf dem Girokonto ankommt. Daher lohnt es sich immer, die optimale Steuerklasse zu berechnen.

Was ist die Definition des Begriffs Steuerklasse? Die Lohnsteuerklasse ist ein Klassifizierungsschlüssel für die Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Damit kommt die Zuordnung nur bei Erwerbstätigen zur Anwendung, die Arbeitsentgelt aus nichtselbständiger Arbeit beziehen.

Nach dem Einkommensteuergesetz (§ 38b EStG) existieren 6 unterschiedliche Steuerklassen für Arbeitnehmer, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Die Zuordnung zu einer Lohnsteuerklasse ist wesentlich durch die Lebenssituation des Arbeitnehmers bedingt:

Der Familienstand als Hauptfaktor

Wer gehört in welche Steuerklasse oder welche soll ich wählen?

Während das Einkommensteuergesetz für die meisten Arbeitnehmer die Steuerklasse indirekt zuweise, gibt es für einige Erwerbstätigen die Möglichkeit die Steuerklasse zu wählen.
Ehepartner, die beide berufstätig sind und Arbeitslohn beziehen, können selbst auswählen, ob ein Partner in die Steuerklasse V und der andere, in der Regel der Besserverdienende, in die Steuerklasse III geht, oder ob das Ehepaar gemeinsam die Steuerklasse IV auswählt.

Die Voraussetzung der Steuerklassen Wahl ist: Das Ehepaar muß dauerhaft zusammenleben (negativ: bzw. darf nicht dauerhaft getrennt leben) und beide Partner müssen unbeschränkt steuerpflichtig sein. Unbeschränkt steuerpflichtig ist eine natürliche Person, die dauerhaft in Deutschland lebt, also ihren Wohnsitz in Deutschland hat oder sich gewöhnlichen hier aufhält.
Die Voraussetzungen für die Wahl der Steuerklasse sind: miteinander verheiratete Ehepartner, die nicht getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen.

Der Hintergrund der Wahlmöglichkeit ist der, dass dem einzelnen Ehepartner die möglichen Steuerentlastungen zugerechnet werden, oder anders ausgedrückt, dass der Steuerabzug möglichst minimiert wird.

Welche Kombination der Steuerklassen die beste für ein Ehepaar ist, hängt von den Einkommen beider Partner ab und kann nicht pauschaliert beantwortet werden.

Wo wird die Steuerklasse geführt bzw. eingetragen?

Die Steuerklassen wurden bis 2010 auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, die von den Gemeindeverwaltungen ausgegeben wurden. Ab 2012 wurde die Lohnsteuerkarte durch die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt. Diese führt jeden Arbeitnehmer in einer Datenbank bei der Finanzverwaltung.

In der folgenden Übersicht finden Sie die Verweise zu den einzelnen Klassen

Steuerklasse 1

Steuerklasse 2

Steuerklasse 4

Steuerklasse 6

Die Steuerklasse und das liebe Geld

Das was vom Brutto 2019 bei Ihnen übrig bleibt, können Sie mit dem Brutto Rechner berechnen. Und welcher Betrag vom Netto langfristig wegen der Inflationsrate als Geldentwertung verlustig geht, ermittelt der Inflationsrechner.

Verweise

Bundesfinanzministerium – Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2019 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind