|
Der Werkstudent auf Job Suche - Recht, Anforderungen oder der Job als Werkstudent ;-))
Die top Werkstudenten Jobs 2009 und 2010: Werkstudent Elektrotechnik, Werkstudent Informatik und Werkstudent Logistik
Werkstudenten im Nebenjob lernen und profitieren vom Know How des Arbeitgebers und verdienen nebenbei Geld
Die Definition des Begriffs Werkstudent ist: Grundsätzlich bezeichnet man als Werkstudenten diejenigen Studierenden, die neben dem Studium als abhängig Beschäftigte arbeiten. Dabei ist es wichtig, dass der Student ordentlich immatrikuliert ist, maximal 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit arbeitet und dabei ein regelmäßiges Werkstudent Gehalt bezieht. Uninteressant ist die Form der Beschäftigung. Ob Minijob oder Midijob, kurz- oder längerfristige Beschäftigung spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass sich die Tätigkeit eines Werkstudenten thematisch auf sein Studienfach bezieht und er von seinem Arbeitgeber beim Erwerben praktischer Kenntnisse oder z.B. auch bei der Recherche für Abschlussarbeiten unterstützt wird. Umgekehrt ist es auch für den jeweiligen Arbeitgeber von Vorteil, akademische Mitarbeiter zu beschäftigen, sich ganz nebenbei mit potentiellen Nachwuchskräften vertraut zu machen und diesen die betrieblichen Strukturen zu vermitteln.
Sie möchten als Werkstudent arbeiten? Die beliebtesten Nebenjobs für Studenten sind als Werkstudent Elektrotechnik, Werkstudent Informatik und als Werkstudent Logistik.
Einige rechtliche Rahmenbedingungen müssen allerdings eingehalten werden, um neben der Werksarbeit den Studierendenstatus nicht zu verlieren. Denn nur dieser befreit von den einkommensunabhängigen Beiträgen in Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Mini- und Midijob – Beschäftigte sind zwar ohnehin befreit, bei einer Arbeitszeit von bis zu 20 Wochenstunden gilt der Werkstudent aber ansonsten als teilzeitbeschäftigt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten des Arbeitsrechts.
Wichtig ist vor allem der Nachweis darüber, dass das theoretische Studium nach wie vor im Vordergrund steht. Der Werkstudent ist daher in der Pflicht, seinem Arbeitgeber regelmäßig aktuelle Immatrikulationsbescheinigungen vorzulegen, die dieser dann an die Krankenkasse weiter leiten kann. Der Student darf sich dabei weder im Urlaubssemester befinden, noch seine Abschlussprüfung abgelegt haben oder sich dem Promotionsstudium widmen. Auch Studenten, die in dualen Studiengängen immatrikuliert sind, gelten nicht als Werkstudenten, da das Studium hier Teil der teils praktischen Ausbildung ist und der Student als Arbeitnehmer in der Versicherungspflicht ist. Ähnliches gilt für Selbstständige, die aber ohnehin nicht sozialversicherungspflichtig sind. Bei einer Überschreitung des 25. Fachsemesters muss ausdrücklich nachgewiesen werden, dass das Studium immer noch im Vordergrund steht, um den Status als Werkstudent aufrechterhalten zu können und von Versicherungsbeiträgen freigestellt zu werden.
Tipp für Studenten: kostenlose Studentenangebote, oder gleich die
> kostenlose Studenten Kreditkarte oder das > kostenlose Studenten Girokonto.
Mehr Infos zu Jobs
Heimarbeit
Minijob
Promotionjob
Alle Angaben ohne Gewähr.
Copyright 2008 © www.kostenlos.com
|