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Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland
Die gesetzliche Krankenversicherung gehört in Deutschland, wie der Begriff schon aussagt, zu den gesetzlichen Pflichtversicherungen und ist die der Säule in unserem Gesundheitssystem. Alle Arbeitnehmer, die unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) verdienen, sind automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Im Rahmen der Familienversicherung können Ehegatten oder Kinder des Versicherten mit nur geringem oder keinem eigenen Einkommen ohne einen zusätzlichen Beitrag zahlen zu müssen, mitversichert werden.
Die Leistungen sind, mit wenigen Ausnahmen, für alle Versicherten gleich. Dagegen wird der Beitrag für jeden Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung individuell, entsprechend dem Solidaritätsprinzip, mit einem jährlich festzulegenden Prozentsatz vom Bruttoarbeitsentgelt berechnet. Es gilt die Beitragsbemessungsgrenze als Höchstgrenze, bis zu der Beitrag berechnet wird.
Wer kommt in die gesetzliche Krankenversicherung? Alle Arbeitnehmer, deren Bruttojahreseinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Es können sich aber auch Selbständige oder Arbeitnehmer mit einem höheren Bruttoeinkommen als die Versicherungspflichtgrenze als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse anmelden.
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