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Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland basiert auf einer umgesetzten EU Richtline
Die Sicherheit von Bankeinlagen liegt der EU schon seit 1997 am Herzen. Denn schon seit dieser Zeit hat die EU die Banken ihrer Mitgliedstaaten auf eine gesetzliche Einlagensicherung verpflichtet. In Deutschland wurde die Richtlinie mit dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (Abkürzung: EAEG) vom 16. Juli 1998 umgesetzt.
Darüber hinaus besteht in Deutschland aber auch noch eine freiwillige Einlagensicherung, die von den Banken selbst getragen und organisiert wird und meist deutlich höher ist als die gesetzliche Bankeinlage.
Entgegen der gängigen Meinung, ist die gesetzliche Einlagensicherung nicht unbegrenzt, sondern beläuft sich im Entschädigungsfall auf mindestens 90% der Einlage, bis zur Maximalsumme von 20.000 Euro.
Neue EU Verordnung zum Mindestschutz für Bankeinlagen:
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