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Die freiwillige Einlagensicherung der Bankenverbände in Deutschland
Die freiwillige Einlagensicherung gibt es schon viel länger die gesetzliche Einlagensicherung. Die deutschen Banken haben in mehreren Verbänden unterschiedliche Sicherungssysteme für Einlagen gegründet. Kennzeichen dieser Systeme ist, dass sie über die in der gesetzliche Einlagensicherung gesicherten Beträge zum Teil deutlich hinausgehen.
Die Systeme der freiwilligen Einlagensicherung in Deutschland sind:
- freiwillige Einlagensicherung der Genossenschaftsbanken
Kundeneinlagen sind zu 100% gesichert (Genossenschaftsbanken sind z.B. die Raiffeisenbanken, die Sparda Banken und die Volksbanken)
- freiwillige Einlagensicherung der öffentlichen Banken
entschädigen Einlagen, die über den Anspruch der gesetzlichen Einlagensicherung von mindestens 90% und maximal 20.000 Euro hinausgehen
- freiwillige Einlagensicherung der Privatbanken
entschädigen Kundeneinlagen bis zu 30% des Eigenkapitals der Privatbank (das Eigenkapital einer Privatbank beträgt i.d.R. mehrere Millionen Euro)
- freiwillige Einlagensicherung der Sparkassen
entschädigen 100% der Einlagen im Entschädigungsfall über ein 4 stufiges Sicherheitssystem
Achtung! Als Kunde haben Sie keinen rechtlichen Anspruch auf Leistung im Entschädigungsfall durch einen freiwilligen Einlagerungsfonds. Es kann in einer Krise möglich sein, dass der Einlagensicherungsfonds der Banken, dotiert mit 5 Milliarden Euro, nicht ausreicht, um alle Berechtigten zu bedienen.
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