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Informationen zur Festgeld Kündigung
Festgeld muss zum Laufzeitende geküdigt werden
Festgeld ist eine weitgehend risikolose Geldanlage, weil beide Vertragsparteien, der Anleger und die Bank, genau wissen, für welche Laufzeit und zu welchem Zinssatz das Geld auf dem Festgeld Konto gebunden ist. Bei deutschen Banken ist das Festgeld durch die deutschen Einlagensicherungsfonds geschützt.
Daher ist eine Kündigung des Festgeldes durch den Anleger nicht vorgesehen. Allerdings gibt es Ausnahmen, die eine Kündigung ermöglichen, wie z.B. der Tod des Anlegers, Heirat oder Immobilienerwerb etc.. In der Regel führt die vorzeitige Kündigung von Festgeld zu dem Verlust sämtlicher Zinserträge, das heißt, der Anleger erhält nur seinen ursprünglichen Anlagebetrag zurück. Einige Banken sind allerdings kulant und zahlen auch bei vorzeitiger Festgeld Kündigung noch einen Teil der bisher angefallenen Zinsen aus. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich, durch den Kontoinhaber erfolgen.
Wichtige Information: Festgelder müssen zum Ende der Anlagedauer durch den Kontoinhaber gekündigt werden. Versäumt der Anleger die Kündigung, verlängert sich der Vertrag (Prolongation) um dieselbe Laufzeit, zu den aktuellen Zinskonditionen der kontoführenden Bank.
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Tag: Festgeld Kündigung
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