Sichtkurs – Berechnung des Sichtkurses bei Auslandsschecks

Sichtkurs -Erklärung des Begriffs und BeispielDer Sichtkurs ist ein spezieller Devisenkurs, den Kreditinstitute für den Ankauf von Auslandsschecks berechnen. Andere Währungstransaktionen werden zum Devisenkassakurs ausgeführt. Ein Auslandsscheck ist ein Orderpapier, das von dem Zahlungspflichtigen auf ein Kreditinstitut gezogen wird, das seinen Sitz im Ausland hat oder der auf eine fremde Währung lautet. Um den Gegenwert des Schecks zu erhalten, muss der Begünstigte ihn bei seiner Bank zur Gutschrift vorlegen.

Inhalt

Formel für die Berechnung des Sichtkurses

Handelt es sich um ein Papier in einer anderen Währung als Euro und verfügt der Zahlungsempfänger nicht über ein Währungskonto, muss der Scheckbetrag in Euro umgerechnet werden. Dazu verwenden die Banken folgende Formel, um den Sichtkurs für die Umrechnung zu ermitteln:

Devisenbriefkurs + halber Spread = Devisensichtkurs

 

Der Spread ist die Spanne zwischen dem Geldkurs und dem Briefkurs der Fremdwährung, in der der Auslandsscheck ausgestellt ist.

Beispiel

Hier soll die Berechnung an dem Währungspaar US Dollar Euro als Beispiel dargestellt werden.
Die Kurse zur Berechnung des Sichtkurses sollen sein:
Geldkurs = 1,1683
Briefkurs = 1,1743

Daraus ergibt sich der Spread von 0,006.
Sichtkurs = Halber Spread = 0,003 + Briefkurs 1,1743 = 1,1773

Der Sichtkurs liegt damit über den beiden Devisenkursen. Der Grund dafür ist, dass den Banken mit der Scheckabwicklung Kosten entstehen (Personalkosten etc.) und der Kunde mit einem ungünstigeren Kurs daran beteiligt wird.

Die Einlösung von Auslandsschecks

Der Sichtkurs für Scheckankäufe ist für den Bankkunden ungünstiger als der Kassakurs für Devisen. Das liegt daran, dass den Banken folgende Kosten bei der Einlösung eines Auslandsschecks entstehen:

  • Zinsverlust durch die Zeitspanne zwischen der Gutschrift des Scheckbetrages auf dem Kundenkonto und der späteren Zahlung durch das bezogene Kreditinstitut
  • bei Versand des Schecks an die bezogene Bank Portokosten
  • Kosten bei einer Nichteinlösung des Schecks

In Artikel 36 des deutschen Scheckgesetzes (SchG) wird bestimmt, dass der Einreicher eines Fremdwährungsschecks bei der Gutschrift des Scheckbetrags am Tag der Vorlegung den an diesem Tag gültigen Gegenwert in Landeswährung erhält. Erfolgt die Auszahlung erst später, hat der Zahlungsempfänger die Wahl zwischen dem Sichtkurs am Zahlungstag oder am Tag der Scheckeinreichung.

Verweise

Durch den Bankkunden bedientes Selbstbedienungsterminal. Springer Fachmedien Wiesbaden 2019. In: Springer Fachmedien Wiesbaden (eds) 250 Keywords Bankwirtschaft. Springer Gabler, Wiesbaden. Text.

Zeitschrift für ausländisches, europäisches und internationales Recht – Sichtkurs Recht. Link

Hypovereinsbank: Auslandscheck Definition  –  Auslandsschecks unterscheiden sich von Inlandsentweder durch den Sitz der Bezogenenort) und/oder den Sitz des Scheckausstellers bzw. des Scheckeinreichers im Ausland. Link