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Die außergewöhnliche Belastungen der allgemeinen Art
Neben den außergewöhnlichen Belastung der besonderen Art ist können laut dem ESTG auch außergewöhnlichen Belatungen der allgemeinen Art steuerlich berücksichtigt werden. Dabei geht es immer darum, dass diese Kosten unter besonderen Bedingungen zwangsläufig angefallen sind.
Unter außergewöhnlichen Belatungen der allgemeinen Art versteht der Gesetzgeber vor allem Kosten die bei Krankheiten anfallen. Auch Aufwendungen für Zahnersatz fällt darunter, sowie Kosten für eine Scheidung.
Auch Kosten für die Beerdigung eines Familienmitglieds sind außergewöhnlichen Belatungen der allgemeinen Art.
Die angefallen Kosten können jedoch nicht komplett bei der Steuererklärung abgesetzt werden, sondern nur um den Betrag, der die zumutbare Belastung des Steuerpflichtigen überschreitet.
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Außergewöhnliche Belastungen Was sind außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art
Außergewöhnliche Belastungen besonderer Art
Welche Kosten sind als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art absetzbar?
Zumutbare Belastung
Alle Angaben ohne Gewähr.
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