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Die Abgeltungssteuer gilt ab 2009
Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Einkünfte aus Kapitalerträgen und privaten Spekulationsgewinnen. Ab dem 1. Januar 2009 tritt die neue Steuer in Kraft. Dann entfällt die bisherige Besteuerung dieser Einkünfte über die Einkommensteuer.
Dafür werden die genannten Erträge mit pauschal 25% plus Solidaritätszuschlag plus Kirchensteuer belegt. Die Finanzinstitute müssen die Gewinne aus Kapitalerträgen und aus privaten Spekulationsgeschäften an das Finanzamt abführen. Damit wird die Abgeltungssteuer direkt an der Quelle erhoben.
Natürlich gibt es, wie bei jeder Steueränderung Gewinner und Verlierer. Zu den Gewinnern zählen insbesondere alle Personen mit einem hohen persönlichen Steuersatz. Denn bisher mußten entsprechende Kapitaleinkünft mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Da der Spitzensteuersatz bei rund 47% liegt, ergeben sich für diese Personengruppe durch die Abgeltungssteuer erheblich finanzielle Vorteile.
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