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Was ist ein Darlehen?
Die Definition des Begriffs Darlehen lautet: Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den der Darlehensgeber (Gläubiger) einen Darlehensbetrag (Darlehenssumme) oder eine Sache in das Vermögen des Darlehensnehmers (Schuldner) überträgt. Ein Kredit ist eine abgeleitete Form des Darlehens, die aber gesetzlich nicht eigens geregelt ist und unter den Begriff Darlehen fällt.
Der Darlehensgeber und der Darlehensnehmer verpflichten sich durch den Darlehensvertrag den geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das Darlehen zurückzuzahlen. Dabei kann die Tilgung einmalig oder regelmäßig (Annuitätsdarlehen) erfolgen. Handelt es sich bei dem Darlehensgeber um eine Bank oder ein Finanzinstitut, wird vor dem Vertragsabschluss die Bonität des Darlehensnehmers geprüft. Dabei werden u.a. auch Informationen bei der SCHUFA eingeholt.
Darlehensarten
Es können mehrere Darlehensarten unterschieden werden: Endfälliges Darlehen, Annuitätendarlehen, Tilgungsdarlehen und Ratendarlehen.
Bei dem endfälligen Darlehen werden die Darlehensumme und die Zinsen am Ende der Laufzeit in einem Betrag zurückgezahlt.
Bei dem Annuitätendarlehen wird ein jährlich gleichbleibender Betrag aus Zinsen und Tilgung gezahlt. Dadurch steigt der Tilgungsanteil während der Laufzeit an.
Bei dem Tilgungsdarlehen bleibt die Tilgung während der Laufzeit konstant, die Zinsen werden aus dem verbleibenden Kapital berechnet.
Bei dem Ratendarlehen wird der anfallende Betrag für die Zinsen für die gesamte Dauer des Darlehens gleich zu Anfang der Laufzeit in einem Stück dem Darlehensbetrag zugerechnet. Anschließend wird bis zum Ende der Laufzeit der gleiche Betrag (Rate) zurückgezahlt.
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